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   BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59   

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https://dejure.org/1960,5515
BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59 (https://dejure.org/1960,5515)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1960 - II ZR 33/59 (https://dejure.org/1960,5515)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1960 - II ZR 33/59 (https://dejure.org/1960,5515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsatz "Falsa demonstratio non nocet" im Rahmen der Auslegung einer Erfüllungsübernahme - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Einwand eigenen Vertragsbruchs gegenüber der Wirksamkeit eines Rücktritts vom Vertrag wegen positiver Vertragsverletzung - Verwirkung von ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 11.05.1926 - III 265/25

    Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59
    Daß die Einfügung der Vorschriften über die Klage auf künftige Leistung in die ZPO auf Grund der Novelle vom 17. Mai 1898 - RGBl 256, 263 - eine Erweiterung des bis dahin bestehenden Rechtsschutzes bezweckte (RGZ 113, 410), rechtfertigt nicht den allgemeinen Schluß, daß die vor dieser Einfügung gegebene Möglichkeit auf Erhebung einer Feststellungsklage dadurch in keiner Weise berührt worden sei und Gesichtspunkte der Prozeßwirtschaftlichkeit demgegenüber völlig auszuscheiden hätten.

    Jedenfalls für Fälle der hier in Rede stehenden Art vermag der Senat sich der Auffassung, daß die Möglichkeit der Klage auf künftige Leistung der Zulässigkeit einer Feststellungsklage nicht entgegenstehe, nicht anzuschließen (so das Reichsgericht insbesondere für § 259 ZPO; RGZ 113, 410; Rosenberg, Lehrb. des ziv. Prozeßrechts 8. Aufl. § 86 II 2 a ß; Wieczorek, ZPO § 256 Anm. 3 II b 3 m.w.N.; a.M. Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 256 Anm. III 5 b; für den Fall der Möglichkeit einer Leistungsklage nach § 257 ZPO OLG Hamburg in OLGE 17, 142; 20, 311).

  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59
    Der Senat hat bereits in dem Urteil BGHZ 20, 109 entschieden, daß für die Auslegung eines Vertrages die Bedeutung des Wortlauts völlig zurücktritt, wenn die Vertragschließenden mit einem unvollkommenen, unrichtigen oder sogar sinnlosen Ausdruck eine übereinstimmende Vorstellung bestimmten Inhalts verbunden haben, der von dem Wortlaut nicht ohne weiteres oder überhaupt nicht gedeckt wird.
  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59
    Ein solches Interesse ist aber nicht anzuerkennen, wenn der Feststellungsprozeß sich gegenüber dem an sich auch möglichen Leistungsprozeß als das für die gerichtliche Klärung der Streitpunkte einfachere, billigere und damit prozeßwirtschaftlich sinnvollere Verfahren darstellt (BGHZ 1, 65, 74 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; 2, 250 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; BGH NJW 1951, 360; Urt. v. 9. April 1956 - II ZR 17/55 - LM ZPO § 256 Nr. 35).
  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59
    Wie der III. Senat in dem Beschluß BGHZ 5, 314 entschieden hat, besteht für eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz durch Entrichtung einer Geldrente nach § 844 Abs. 2 BGB nur dann ein rechtliches Interesse (§ 256 ZPO), wenn der entstandene oder noch entstehende Schaden nicht bereits im vollen Umfang durch den Antrag auf Zahlung der Geldrente erfaßt wird oder werden kann.
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59
    Ein solches Interesse ist aber nicht anzuerkennen, wenn der Feststellungsprozeß sich gegenüber dem an sich auch möglichen Leistungsprozeß als das für die gerichtliche Klärung der Streitpunkte einfachere, billigere und damit prozeßwirtschaftlich sinnvollere Verfahren darstellt (BGHZ 1, 65, 74 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; 2, 250 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; BGH NJW 1951, 360; Urt. v. 9. April 1956 - II ZR 17/55 - LM ZPO § 256 Nr. 35).
  • BGH, 20.06.1958 - I ZR 132/57

    Subverlagsvertrag

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59
    Dem Berufungsgericht ist auch darin zuzustimmen, daß keiner der Fälle vorliegt, in denen ein Vertragspartner ausnahmsweise trotz eigener Vertragsuntreue aus einer positiven Vertragsverletzung des Vertragsgegners ein Rücktrittsrecht herleiten kann (vgl. dazu BGH NJW 1958, 1531 [BGH 20.06.1958 - I ZR 132/57]).
  • BGH, 29.09.1960 - VIII ZR 135/59
    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59
    Ein Anspruch auf Wandlung des Vertrags steht dem Beklagten daher jedenfalls aus diesem Grund nicht zu, ohne daß es darauf ankommt, ob das Wandlungsbegehren schon an §§ 467, 351 BGB scheitert (vgl. zu diesen Fragen insbesondere das Urteil des VIII. Senats vom 29. September 1959 - VIII ZR 135/59 - m.w.N.).
  • BGH, 28.05.1951 - IV ZR 6/50

    Restitutionsklage. Geburtsurkunde

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59
    Ein solches Interesse ist aber nicht anzuerkennen, wenn der Feststellungsprozeß sich gegenüber dem an sich auch möglichen Leistungsprozeß als das für die gerichtliche Klärung der Streitpunkte einfachere, billigere und damit prozeßwirtschaftlich sinnvollere Verfahren darstellt (BGHZ 1, 65, 74 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; 2, 250 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; BGH NJW 1951, 360; Urt. v. 9. April 1956 - II ZR 17/55 - LM ZPO § 256 Nr. 35).
  • BGH, 10.01.1951 - II ZR 27/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59
    Ein solches Interesse ist aber nicht anzuerkennen, wenn der Feststellungsprozeß sich gegenüber dem an sich auch möglichen Leistungsprozeß als das für die gerichtliche Klärung der Streitpunkte einfachere, billigere und damit prozeßwirtschaftlich sinnvollere Verfahren darstellt (BGHZ 1, 65, 74 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; 2, 250 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; BGH NJW 1951, 360; Urt. v. 9. April 1956 - II ZR 17/55 - LM ZPO § 256 Nr. 35).
  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 17/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59
    Ein solches Interesse ist aber nicht anzuerkennen, wenn der Feststellungsprozeß sich gegenüber dem an sich auch möglichen Leistungsprozeß als das für die gerichtliche Klärung der Streitpunkte einfachere, billigere und damit prozeßwirtschaftlich sinnvollere Verfahren darstellt (BGHZ 1, 65, 74 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; 2, 250 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; BGH NJW 1951, 360; Urt. v. 9. April 1956 - II ZR 17/55 - LM ZPO § 256 Nr. 35).
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